Regeln in der Mediation

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Ich halte mich an die Richtlinien des Dachverbandes.
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich  zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
  • Offenheit: Wichtige Informationen sollen offengelegt werden.
  • Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache.
  • Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen,  Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
  • Neutralität des Mediators:  Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als  Anwalt zu vertreten.
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.