Ich halte mich an die Richtlinien des Dachverbandes.
Schweizerischer Dachverband Mediation SDM
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
- Offenheit: Wichtige Informationen sollen offengelegt werden.
- Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache.
- Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
- Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten.
- Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.
